Aktuelle Bauleitplanverfahren

Aufstellung des Bebauungsplanes "Egglfing Südwest"; öffentliche Auslegung

                                                                                                                                                                                                  
Der Gemeinderat der Gemeinde Köfering hat in seiner Sitzung am 14.11.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Egglfing Südwest“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Das Baugebiet soll künftig als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden und umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1032/2, 1031 (Tfl.), 1035 (Tfll.), 1050 (Tfl.), 1033 (Tfl.), 1034 (Tfll.), 1039 (Tfl.), 1027/2 (Tfl.)  und Teilflächen der Flurnummer 987 der Gemarkung Köfering.

 

Der Gemeinderat Köfering hat in der Sitzung vom 03.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Egglfing Südwest“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 03.04.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Egglfing Südwest“ und die  Begründung liegen in der Zeit vom

                                                                                                                          26.04.2023 bis einschließlich 29.05.2023

im neuen Rathaus der Gemeinde Köfering, Am Dorfplatz 1, 93096 Köfering, Zimmer 03 (Bauamt), während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo., Di., Fr.: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo.: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Do.: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Mi.: ganztägig geschlossen) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Egglfing Südwest“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch:

  • zur Begrenzung der Lärm-Emissionen der angrenzenden Kreisstraße,
  • zur nötigen Ausweisung von Wohnraum im Zuge der weiteren Bauleitplanung,
  • zu mutmaßlich unsachgerechtem Umgang mit Abfällen und Abwässern,

Schutzgut Pflanzen, Tiere:

  • zur Beeinträchtigung angrenzender Flora und Fauna durch Bebauung
  • zu Auswirkungen auf FFH-Gebiete,
  • zum Lebensraumverlust von Flora und Fauna,

Schutzgut Boden:

  • zur Berücksichtigung der Belange der Bodendenkmalpflege,
  • zum Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen,
  • zum Verlust und zur Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen,​
  • zur Versiegelung von Boden,
  • zu Altlasten und Kampfmittel,

Schutzgut Wasser:

  • zur Grundwassergewinnung zur Trinkwasserversorgung,
  • zu Anforderungen zum Grundwasserschutz,
  • zu wassersensiblen Bereichen,
  • zur Beeinträchtigung des Grundwasserspiegels,
  • zur Gefährdung der Trinkwasserversorgung,
  • zur Wasserversorgung des geplanten Gebietes,
  • zu erhöhtem Oberflächenabfluss durch Versiegelung,

Schutzgut Klima und Luft:

  • zur Beeinträchtigung des Kleinklimas,
  • zu Auswirkungen auf den regionalen Luftaustausch durch Bebauung,

Schutzgut Landschaft:

  • zur Veränderung des Landschaftsbildes,
  • zur Einbindung in die Landschaft durch Ortsrandeingrünung,

Sonstige bzw. allgemeine Umweltbelange:

  • zu umweltverträglicher Planung,
  • zur Niederschlagswasserbehandlung,

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).