Plakatierungen

Die Aufstellung, das Aufhängen von Plakaten innerhalb des Gemeindegebiets bedarf der Genehmigung durch die Gemeinde.

In der Regel werden nicht mehr als 6 Plakate genehmigt.

Es darf keinerlei Sichtbehinderung für den Verkehr sowie keine Beeinträchtigung des Verkehrs, insbesondere des Rad- und Fußgängerverkehrs, durch die Plakate stattfinden.

 Es wird darauf hingewiesen, dass die Erlaubnis nur für die gemeindlichen Straßen gilt. Ausgenommen davon sind die Staatsstraße (Scheuerer Straße) und die Bundesstraße (Hauptstraße) sowie die Kreisstraßen (Schulstraße und Obertraublinger Straße) im Gemeindegebiet. Die hier zugehörigen Bürgersteige stehen wieder in der Baulast der Gemeinde; für dort gilt die gegenständliche Erlaubnis. Für die Bundesstraße, Staatsstraße und die Kreisstraßen ist gegebenenfalls bei den zuständigen Stellen eine gesonderte Erlaubnis zu beantragen.

Die Plakatierung ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage) vorher zu beantragen.

Verwenden Sie hierfür unser Antragsformular.

Name Telefon Telefax Zimmer
Kürzinger, Barbara
Sachbearbeiterin
09406/2832-11 09406/2832-29 1
Schäfer, André
Sachbearbeiter
09406/2832-10 09406/2832-29 1