Verkehrsrechtliche Anordnungen

Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird von der Gemeinde Köfering als Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Die Anordnung beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an und neben einer Straße.

Bei Arbeiten, welche sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, muss in jedem Fall eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden ( § 45 Abs. 2 StVO).

Voraussetzung:

Die Baumaßnahme die durchgeführt werden soll, muss sich auf den Straßenverkehr auswirken oder im Straßenraum stattfinden. Die Baumaßnahme ist so zu planen, dass sich diese möglichst gering auf den Verkehr auswirkt. Dies sowohl zeitlich als auch räumlich. Die Beschilderung und die Verkehrszeichen müssen den Richtlinien für Verkehrszeichen und -einrichtungen entsprechen. Sie müssen eindeutig bei Tag und Nacht erkennbar sein.
Welche Verkehrszeichen und -einrichtungen zur Sicherung einer Baustelle notwendig sind, richtet sich nach dem Umfang der Baustelle und den besonderen örtlichen und verkehrlichen Umständen.

Verfahrensablauf:

Antrag der Gemeinde Köfering stellen. Welche Unterlagen beizufügen sind, ist unten angegeben. Der Antrag ist frühzeitig (mind. 14 Tage vor Baubeginn) zu stellen.


Bitte verwenden Sie hierfür entsprechende  Antragsformulare.

Im Antrag ist eine verantwortliche Person zu benennen.
Prüfung des den dem Antrag beigefügten Beschilderungs- oder Umleitungsplanvorschlag. Wenn Lichtzeichenanlagen (Ampeln) angeordnet werden, ist darauf zu achten, dass diese funktionsfähig sind und immer eine Person anwesend ist, die die Ampel bedienen kann.
Anordnung wird erlassen. In der Anordnung werden u. a. die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festgelegt.
Erst wenn die Anordnung zugestellt wurde und die Sicherungsmaßnehmen durchgeführt wurden, kann mit der Baumaßnahme begonnen werden.
Besonderheit bei Gemeindestraßen: wenn sich die Baumaßnahme auf übergeordnete Straßen auswirkt, ist das Landratsamt Regensburg für die Genehmigung zuständig.

Unterlagen:

- Schriftlicher Antrag mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten

- Verkehrszeichenplan

- Schulungsnachweis RSA bzw. MVAS99

- Weitere im Einzelfall wichtige Unterlagen wie Umleitungsplan, Gestattungsvereinbarungen etc.


Rechtsgrundlagen: § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO)§ 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Name Telefon Telefax Zimmer
Kürzinger, Barbara
Sachbearbeiterin
09406/2832-11 09406/2832-29 1
Schäfer, André
Sachbearbeiter
09406/2832-10 09406/2832-29 1