Sondernutzungserlaubnis

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Bei bestimmten öffentlichen Straßen, vor allem Fußgängerzonen, tritt hierzu der sog. "kommunikative Gemeingebrauch".

Jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Eine Sondernutzungserlaubnis ist u. a. erforderlich für das Aufstellen von Containern, Kränen usw.

 Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage) vorher bei der Gemeinde Köfering zu beantragen.

Bitte verwenden Sie hierfür unser Antragsformular.

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Art. 18, 18a, 19, 21, 22, 22a

Abschnitt 3 - Gemeingebrauch und Sondernutzung

Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 18b Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Name Telefon Telefax Zimmer
Kürzinger, Barbara
Sachbearbeiterin
09406/2832-11 09406/2832-29 1
Schäfer, André
Sachbearbeiter
09406/2832-10 09406/2832-29 1