Volksbegehren Abberufung des Landtags vom 14.10.2021 bis 27.10.2021

07. September 2021: Bekanntmachungen

Bekanntmachung

über die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags vom 14.10.2021 bis 27.10.2021

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags vom 14.10.2021 bis 27.10.2021

Grundsätzlich gilt folgendes:

Anders als bei Wahlen erhalten die Stimmberechtigten keine individuelle Benachrichtigung mit genauen Informationen über die Eintragungsmöglichkeiten. Auch existiert eine schriftliche Eintragungsmöglichkeit nach Art der Briefwahl bei Volksbegehren nicht. Im Unterschied zu allgemeinen Wahlen und Abstimmungen haben die Eintragungswilligen bei Volksbegehren dafür aber 14 Tagen Zeit, sich zu beteiligen.

Jede stimmberechtigte Person, kann sich in der Zeit vom 14.10.2021 bis 27.10.2021 im Rathaus der Gemeinde Köfering, Wahlamt, EG, Zi.-Nr. 1 (Bürgerbüro), Schulstr. 11, 93096 Köfering (Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei!) in die dort aufliegenden Eintragungslisten eintragen. Die genauen Zeiten, in denen die Eintragung geleistet werden kann, entnehmen Sie bitte der der Eintragungsbekanntmachung.


Hinweise zu Eintragungsscheinen:

Mit einem sogenannten Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen, oder sie kann (ausschließlich) bei körperlicher Behinderung oder Krankheit mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen (Art. 69 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 LWG).

Der Eintragungsschein bei Volksbegehren hat nicht die gleiche Bedeutung wie ein Wahlschein bei allgemeinen Wahlen, weil

–      eine „Briefwahl“ bei Volksbegehren nicht möglich ist (Art. 69 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 LWG ist eine Spezialregelung gegenüber Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LWG),

–      die Eintragungsfrist 14 Tage dauert und somit in der Regel ausreichend Gelegenheit für die Eintragung im jeweiligen Eintragungsbezirk besteht,

–      die Gemeinden häufig von der Bildung mehrerer Eintragungsbezirke absehen und die Eintragung somit in einem beliebigen Eintragungsraum der jeweiligen Gemeinde möglich ist.

Sollten Sie aus den o.g. Gründen einen Eintragungsschein benötigen, können Sie diesen bei der Gemeinde Köfering beantragen.