Hinweise zum Winterdienst

06. November 2020: Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.2019 werden in der Winterdienstperiode nur noch die Hauptverkehrswege geräumt und gestreut. Die Nebenstraßen werden nicht mehr geräumt, sondern nur noch bei Glatteis gestreut. Der jeweilige Anlieger, gegebenenfalls auch der „Hinterlieger“, trägt die Verantwortung und Haftung für die Räumung und Streuung der Gehbahnen, ersatzweise des Straßenrandstreifens bis zu 1,50 Meter.

Wir verweisen auf die Internetseite: https://www.koefering.de/rathaus-koefering/ortsrecht/satzungen-der-gemeinde/

GEMEINDE KÖFERING