FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel

12. Januar 2021: Staatsregierung beschließt erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Am heutigen Dienstag, 12.01.2021, hat der Ministerrat beschlossen, die Maskenpflicht im Freistaat auszuweiten. Grund ist die nach wie vor sehr angespannte und dynamische Entwicklung der Infektionslage. Die neue, mutierte Variante des Coronavirus (bis zu 70 % ansteckender), gibt Anlass zum Handeln. Das Gesundheitssystem mit Krankenhäusern, Arztpraxen usw. muss entlastet werden, um sicherzustellen, dass alle außreichend und optimal behandelt werden können, die eine Behandlung benötigen (Coronapatienten wie auch andere Personen).

Daher gilt ab Montag, 18. Januar 2021, im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und im Einzelhandel die Pflicht zum Tragen einer sog. FFP2-Maske. Selbsthergestellte Masken, Schals, Tücher, Community Masken u. ä. sind dann in diesen Bereichen nicht mehr zulässig.
Die Bevölkerung wird dringend gebeten, nur in wirklich zwigenden Fällen das Haus/die Wohnung zu verlassen, soziale Kontakte zu meiden und sich an die geltenden Regelungen und Bestimmungen zu halten. Nur wenn alle mithelfen, ist eine Rückkehr zur Normalität möglich.

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Bitte geben Sie auf sich acht - bleiben Sie gesund!

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