Pressemitteilung Landratsamt Regensburg: Antrag für Notstandsbeihilfen wegen Unwetterschäden

10. August 2016: Pressemitteilung Landratsamt Regensburg: Antrag für Notstandsbeihilfen wegen Unwetterschäden

Unwetterschäden im Landratsamt melden - Unwetterschäden im Landkreis Regensburg / Möglicherweise Finanzhilfen des Freistaates Bayern für besondere Härtefälle Regensburg (RL). Von aktuellen Starkregen und Überschwemmungen Betroffene im Landkreis Regensburg dürfen nun möglicherweise doch auf Finanzhilfen des Freistaates Bayern hoffen. Einige Geschädigte hatten sich in den letzten Tagen an das Landratsamt mit der Frage gewandt, ob diese staatlichen Unterstützungen nur für die besonders betroffenen Regionen in den Landkreisen Rottal-Inn und Passau gelten, oder auch für Schäden im Landkreis Regensburg gewährt werden. Obwohl an keinem Fluss im Landkreis eine „Hochwassermeldestufe“ erreicht worden sei, sei es aber dennoch vereinzelt zu erheblichen Schäden durch Überschwemmungen auch in Teilbereichen des Landkreises Regensburg gekommen, etwa in der Stadt Hemau, im Markt Laaber oder im Markt Schierling, so der zuständige Abteilungsleiter im Landratsamt, Oberregierungsrat Stefan Stelzer. Die in vielen bayerischen Landkreisen gewährten Sofortgelder für Hochwassergeschädigte werden vom Freistaat Bayern für Betroffene des Landkreises Regensburg – nach derzeitiger Informationslage - nicht zur Verfügung gestellt. Am 07.06. hat der Bayerische Ministerrat ein Hilfspaket für Betroffene der Überflutungen beschlossen, welches aber bei drohenden Existenzgefährdungen im Einzelfall auch außerhalb der bislang vorgesehenen Gebiete - und damit auch im Landkreis Regensburg - Zuschüsse aus dem Härtefonds ermöglichen könnte. Ab sofort werden für diese Betroffenen Antragsformulare bei den Gemeindeverwaltungen vorgehalten, auf Grundlage derer durch den Freistaat Bayern beurteilt werden wird, ob im Einzelfall eine besondere Härte vorliegt, die der Unterstützung bedarf. Den Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ (pdf-Dokument) können Sie herunterladen.

Kontakt: Oberregierungsrat Stefan Stelzer Tel. 0941 / 4009-293 E-Mail: stefan.stelzer@lra-regensburg.de Fax. 0941 / 4009-493

Antrag für Notstandsbeihilfen wegen Unwetterschäden: