Vermeidbarer Lärm - ruhestörende Arbeiten

Alljährlich werden an die Gemeindeverwaltung Fragen von Bürgern gerichtet, zu welcher Tageszeit Rasenmäher oder sonstige, erheblichen Lärm verursachende Arbeiten erledigt werden dürfen.

Grundsätzlich gilt die allgemeine Nachtruhe zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.
In dieser Zeit sind alle lärmverursachenden Belästigungen, die die Nachtruhe stören können, verboten.

Ruhestörende Arbeiten sollten, wenn diese nötig und nicht vermieden werden können, ab Montag nur in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr ausgeführt werden. Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr.

Vermeiden Sie somit bitte in der Mittagszeit von 12.00 bis 14.00 Uhr und der verordneten Ruhezeiten der Gemeinde Köfering (ab 19.00 Uhr) die ruhestörenden Arbeiten im Haus- und Heimwerkbereich, wie klopfen, hacken, hämmern, bohren und im Gartenbereich das Verwenden von Rasenmäher, Freischneider, Grastrimmer, Motorpumpen, Laubsauger usw.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir einerseits um die Vernunft jedes Einzelnen, sich an die Ruhezeiten zu halten, andererseits aber um etwas Toleranz dem Anderen gegenüber.

Vielen Dank!

GEMEINDE KÖFERING