Hinweis zum Winterdienst; Räum- und Streupflichten in der Gemeinde Köfering:

25. Januar 2017: Hinweis zum Winterdienst; Räum- und Streupflichten in der Gemeinde Köfering:

Der jeweilige Anlieger, gegebenenfalls auch der „Hinterlieger“, trägt die Verantwortung und Haftung für die Räumung und Streuung der Gehbahnen, ersatzweise des Straßenrandstreifens bis zu 1,50 Meter. Die hier maßgebliche „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ wurde mit Amtsblatt vom 01.07.2007 veröffentlicht. Die Gemeinde weist ferner darauf hin, dass von Seiten der Gemeinde nicht geräumt und gestreut werden kann, wenn parkende Autos das Räum- und Streufahrzeug behindern. Die Verordnung liegt im Rathaus zur Einsicht auf. Auf der Internetseite der Gemeinde unter www.koefering.de können Sie sich die Verordnung auch ansehen, als PDF herunter laden oder ausdrucken.

GEMEINDE KÖFERING