Die Straßenverkehrsbehörden haben die Aufgabe, für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs zu sorgen.
Sie bedienen sich dazu der Beschilderung, wenn sie in Absprache vor allem mit der Straßenbaubehörde und der Polizei zu der Auffassung kommen, dass die allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung hier nicht ausreichend sind.
Gebühr für verkehrsrechtliche Anordnungen:
fristgerecht eingegangener Antrag (mind. 14 Tage vor Beginn der Straßenbauarbeiten): | 50,00 € |
nicht fristgerecht eingegangener Antrag (kurzzeitig vor Beginn der Straßenbauarbeiten): | 75,00 € |
nicht fristgerecht eingegangener Antrag (während bzw. nach den Straßenbauarbeiten): | 100,00 € |
Gebühr für Plakatierung:
pro Plakat/Werbetafel (DIN A 1); max. 6 Plakate | 10,00 € |
Gebühr für Sondernutzungserlaubnis:
Sondernutzungsgebühren laut Satzung vom: 04.12.2001 | 30,00 € |