Die Gemeinde Köfering hat die sog. Planungshoheit (§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) und kann mittels Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne) regeln, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf (z. B. Häuserarten, Dachformen, Wandhöhen, Geschosse, Einfriedungen, Stellplatzzahlen, usw.).
Einen Anspruch zur Aufstellung eines Bebauungsplan gibt es nicht (§ 1 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch).
Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Flächen, Gewerbeeinheiten o. ä. hat die Gemeinde Köfering aktuell nicht, um sie zum Verkauf anbieten zu können. Es gibt derzeit einige Planungen mit unterschiedlichen privaten Investoren, die bestrebt sind, Bauland in Köfering zu erschließen und zu veräußern.
Die Verfahren, sowohl zu den Bauungsplänen als auch generell, hängen von vielen Faktoren ab (u. a. Beteiligung von Behörde, Fachstellen und Nachbargemeinden, Abwägungen von eingegangen Stellungnahmen im Gemeinderat, Anpassungen der Planungen an aktuelle Gegebenheiten, …). Daher ist aktuell noch nicht absehbar, wann und in welchem Umfang Grundstücke zum Verkauf angeboten werden können.
Der Verkauf wird nicht über die Gemeinde, sondern die Investoren erfolgen.
Baugrundstücke - Bewerberliste
Derzeit laufen die Bauleitplanungen der verschiedenen Baugebiete. Die Vermarktung der Flächen ist dann von den jeweiligen Investoren abhängig; die Gemeinde Köfering ist hierbei nicht involviert.
Das Baugebiet „Strassäcker Ost II“ (bei Lidl) wird derzeit erschlossen (zulässig Doppelhäuser). Die Erschließung erfolgt im 2. Quartal 2020 , Baubeginn ist das 3. Quartal 2020.
Das Baugebiet „Erweiterung Weiherbreite“ (zulässig Einzelhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser, Kettenhäuser) wird voraussichtlich im 3. Quartal 2020 mit der Erschließung beginnen, geplanter Baubeginn ist im Jahre 2021/2022.
Gleiches gilt für das Baugebiet „Am Schloßweg“ (zulässig Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser).
Die Grundstücke sind derzeit noch nicht vermessen (nur Parzellen).
Ab sofort ist der vorerst unverbindliche Eintrag in die Vormerkliste (Bewerberliste) möglich. Bitte senden Sie uns eine Mail an karin.pregler@koefering.de mit dem unten aufgeführten, von Ihnen ausgefüllten Bewerbungsformular (Name, Anschrift, Telefon und der Info, ob Sie bereits Köferinger Bürger sind und ob Sie bereits ein Grundstück in der Gemeinde besitzen). Köferinger bzw. Egglfinger Bürger/innen haben ein bevorzugtes Zugriffsrecht und können sich vier Wochen früher entsprechende Baugrundstücke (mit Häusern) sichern.
Für das Rathaus bzw. die Gemeindeverwaltung gilt, dass persönliche Vorsprachen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sind! Nutzen Sie daher auch weiterhin das Bürgerserviceportal oder die Möglichkeit, Anliegen per Telefon, Post, E-Mail vorzubringen.
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