Informationen und Hinweise zu SARS-CoV-2 (COVID-19 - Corona)

Stopp Corona

Auf diesen Seiten informiert die Gemeinde Köfering allgemein und aktuell zum Thema "Corona".
Nutzen Sie das umfangreiche Angebot durch Videos, Updates, verschiedene Sprachen, Hilfestellungen etc. und fragen Sie bei Bedarf bei den zuständigen Stellen nach. Die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten finden Sie in den nachfolgenden Rubriken und Links.
Auch die Gemeindeverwaltung steht Ihnen gern mit Rat zur Seite.

Geben Sie auf sich und Ihre Mitmenschen acht - Bleiben Sie gesund!

Weitere Informationen und Hinweise unter: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/infos/index.php

HIER im Dashboard des RKI finden Sie die tagesaktuellen Inzidenzwerte, basierend auf den Meldedaten der Gesundheitsämter gemäß IfSG - COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner.

HIER finden Sie die tagesaktuellen Inzidenzwerte des LGL Bayern.

Beim Scrollen auf der Landkarte zoomen Sie zum Landkreis Regensburg, wo Ihnen jeweils die aktuellen Werte angezeigt werden.

HIER finden Sie die aktuellen, regionalen Fallzahlen (aufgeteilt nach Gemeinden) im Landkreis Regensburg.

Gesundheitsamt Regensburg

Unter der Nummer 0941 4009-777 bietet das Gesundheitsamt für Landkreis und Stadt Regensburg eine Telefon-Hotline an.

Diese ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 11 Uhr erreichbar.

Coronavirus-Hotline Bayern

Unter der Nummer 089 122 220 („BAYERN DIREKT – Servicestelle der Staatsregierung“) ist diese Hotline von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.

Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, den Kontaktbeschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.

Bundesgesundheitsministerium

Mit einem Bürgertelefon zu verschiedenen Themenbereichen und einem Service für Gehörlose und Hörgeschädigte bietet das Bundesministerium für Gesundheit allen Bürgerinnen und Bürgern eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem. Ihre Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons in Rostock, das hierfür vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt worden ist.

Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert Sie: Tel. 0800 0117722

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern:

  • Hotline zum Coronavirus
    Tel. 030 346 465 100
  • Bürgertelefon zur Krankenversicherung
    Tel. 030 340 60 66 – 01
  • Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
    Tel. 030 340 60 66 – 02
  • Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention
    Tel. 030 340 60 66 – 03

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte

Fax: 030 340 60 66 – 07, E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de          info.gehoerlos@bmg.bund.de Gebärdentelefon (Videotelefonie) https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/

https://www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache/

Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler gewährt der Freistaat Bayern auf Antrag. HIER finden Sie Informationen der IHK Regensburg zu diesem Thema.

Weitere aktuelle Informationen und Hinweise von Fachstellen, Behörden usw. finden Sie mit einem Klick auf das jeweilige Logo.

Zudem können Sie sich in den kurzen Videos von infektionsschutz.de informieren; auch für Kinder ist ein altersgerechtes Video dabei.

Informationen zum Corona-Virus in

Überlegen Sie genau, ob Sie wirklich nach draußen müssen; meiden Sie Menschenansammlungen und reduzieren Sie Behördengänge, usw. soweit wie möglich. Versuchen Sie soziale Kontakte weitestgehend zu vermeiden - halten Sie sich bitte an die Kontaktbeschränkungen!

Es sollen nur zwingende und wirklich dringende Angelgenheiten im Rathaus erledigt werden (nur mit telefonischer Terminvereinbarung vorab). Einiges lässt sich auch online über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Köfering bequem von zu Hause aus erledigen. Sie können kleinere Anliegen zudem telefonisch klären.

Wichtig: Die Verwaltung/Gemeinde muss als Sicherheitsbehörde handlungsfähig bleiben!

Hamsterkäufe sind nicht notwendig und führen im Zweifel zu Engpässen, die Ihre Mitbürger in Bedrängnis bringen können.

Nehmen wir gemeinsam Rücksicht aufeinander. Die Lage ist ernst, jedoch besteht nach wie vor kein Grund für Überreaktionen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Gemeindeverwaltung (Telefonverzeichnis) und die Fachbehörden gern telefonisch zur Verfügung.

Besonders wichtig sind aktuell die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und des Mindestabstands von 1,5 m.

HIER finden Sie wichtige Hinweise und Tipps zum Thema Hygiene.

Wie bei der Influenza (Grippe) und anderen akuten Atemwegserkrankungen minimieren eine gute Handhygiene, richtiges Husten und Niesen sowie das Einhalten des Mindestabstands zu anderen Personen (1,50 m) das Übertragungsrisiko des Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle angeraten. Auch auf Händeschütteln ist zu verzichten.

Einen effektiven Schutz bietet häufiges und richtiges Händewaschen sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Maske.

Beim Husten bzw. Niesen sollte man Einwegtücher oder die Armbeuge benutzen, nicht direkt die Hände. Nach dem Niesen/Husten und der Verwendung von Einwegtüchern sind die Hände gründlich zu waschen und die Tücher in Müllbehältern zu entsorgen. Auch ist hier auf genügend Abstand zu anderen Personen zu achten (Hust- und Niesetikette).

Das Bundesgesundheitsministerium hat per Verordnung festgelegt, dass Personen der Risikogruppen kostenlose FFP2-MASKEN erhalten. In Apotheken soll die Ausgabe erfolgen. 

Die entsprechenden Informationen finden Sie HIER.

Personen, die denken erkrankt zu sein, sollten unbedingt zu Hause bleiben. Kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt und besprechen Sie das weitere Vorgehen.

Bitte gehen Sie nicht in Bereitschaftspraxen oder Notaufnahmen, ohne dies vorher telefonisch geklärt zu haben (Ansteckungsgefahr). Ist Ihr Arzt nicht erreichbar, können Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 wenden.

Als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen dient auch die "Corona-Hotline" der Staatsregierung.
Diese ist von 8 bis 18 Uhr unter Nummer 089 122 220 erreichbar.

Zum richtigen Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen bzw. dem Verdacht einer Erkrankung mit COVID-19 finden Sie HIER ausführliche Informationen auf www.infektionsschutz.de.

Das RKI hat einen Flyer veröffentlicht, was bei häuslicher Quarantäne zu tun/beachten ist.

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 14.02.2021 verständigt.
In Bayern ändert sich zunächst nichts, die geltenden Regelungen und Bestimmungen bleiben nach wie vor in Kraft.
Anpassungen gibt es im Schulbereich, bei Gottesdiensten und dem Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit.

Weitere Informationen hierzu finden Sie HIER.

Die Staatsregierung hat beschlossen, den Lockdown in Bayern bis mind. 31. Januar 2021 zu verlängern und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu verschärfen.

Einen Überlick der derzeit gültigen Regelungen und Bestimmungen sowie Antworten zu Fragen finden Sie hier:

Bitte geben Sie auf sich acht - bleiben Sie gesund!

Auf Grund der stark steigenden Infektionszahlen wurde für Bayern und Deutschland ein sog. "harter" Lockdown in der Zeit von 16.12.2020 bis zunächst 10.01.2021 beschlossen.

In diesem Zeitraum gilt u. a. eine nächtliche Ausgangssperre (21 bis 5 Uhr), Schließung der Geschäfte (außer Lebensmittelmärkt, Drogerien, Banken, Tankstellen, ...),  Schließung von Schulen und KiTas usw.

Alle Informationen zum Lockdown finden Sie HIER.

Die bayerische Staatsregierung hat ab heute, 09.12.2020, für den gesamten Freistaat erneut den Katastrophenfall ausgerufen.

Zudem wurden, in Abstimmung mit dem Landtag, weitere Maßnahmen (Ausgangsbeschränkungen, erweiterte Ausgangssperren in Hotspot-Gebieten, etc.) beschlossen und in kraft gesetzt.
Die Bevölkerung ist angehalten zu Hause zu bleiben und nur bei dringenden Angelenheiten nach draußen zu gehen (u. a. Einkäufe, Arztbesuche, ...). Hier sind die Hygieneregeln unbedingt zu beachten - Maskenpflicht, Mindestabstand von 1,5 m, regelmäßiges und gründliches Händewaschen.

Die 10. BayIfSMV (Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) finden Sie HIER.

Bitte denken Sie an sich und andere; bleiben Sie daheim und geben Sie aufeinander acht!

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen/-präsidenten der Länder am 28.10.2020 wurde beschlossen, dass ab kommenden Montag, 02.11.2020, weitreichende Maßnahmen (ein zweiter Lockdown) in der Bundesrepublik zur Eindämmung der Coronapandemie notwendig sind.

Die Bevölkerung ist dringend aufgerufen, die Regelungen zum Schutz aller zu beachten und einzuhalten. Nur wenn alle mithelfen kann es gelingen, die Infektionsketten zu unterbrechen und so Gesundheit/Leben zu schützen!

HIER finden Sie eine Übersicht der einzelnen Regelungen.

Die Zahlen des RKI zum 26.10.2020 für den Landkreis Regensburg zeigen einen Inzidenzwert von mehr als 50 pro 100.000 Einwohner.

Daher gelten ab 27.10.2020 weitere verschärfte Regelungen, u. a.

  • Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
  • Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
  • Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr

Weitere Infos und die Pressemitteilungen die Landkreises finden Sie HIER.

Der Landkreis Regensburg hat am 24.10.2020 mit einer 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 43,3 die gelbe Stufe der Corona-Ampel im Freistaat erreicht.

Daher gelten jetzt im Landkreis weitere Einschränken, u. a. eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr in Gaststätten, ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste. Zudem besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf und in Hochschulen. Dies gilt auch bei Tagungen und Kongressen u. ä. sowie in Theatern, Konzerthäusern und in Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

Eine Maskenpflicht besteht auch für Begegnungs- und Verkehrsflächen, einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie für alle Begegnungsorte des Arbeitsplatzes (z. B. Fluren und Kantinen).

Die bayerische Staatsregierung hat auf Grund der massiv steigenden Infektionszahlen entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen.

Diese Regelungen finden Sie HIER.